AGB

Stand: März 2021

1 Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend “AGB” genannt) gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte, die über den Onlineshop www.shop.umweltservice.ch abgeschlossen werden.

Bei Produkten, welche im Onlineshop mit „gebraucht“ gekennzeichnet sind, gelten zusätzlich bzw. teilweise abweichend von diesen AGB die Allgemeine Kaufbedingungen Wiederverkaufsplattform (AKB).

Schneider Umweltservice AG behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Massgebend ist jeweils die zum Zeitpunkt der Bestellung geltende Version dieser AGB, welche für diese Bestellung nicht einseitig geändert werden können. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen der Kundschaft werden nicht anerkannt.

Das Angebot von Produkten und Dienstleistungen im Onlineshop, richtet sich ausschliesslich an eine Kundschaft mit Wohn- oder Firmensitz in der Schweiz oder Liechtenstein.

Lieferungen von Containern erfolgen ausschliesslich an Adressen in der Zentralschweiz und im Kanton Zürich. Lieferungen von Fanartikeln erfolgt in der ganzen Schweiz.

Das Angebot gilt, solange das Produkt über die Suchmaschine im Onlineshop auffindbar ist und/oder der Vorrat reicht.

Für alle Produkt-Bestellungen mit Erfordernis des Mindestalters von 18 Jahren (im Speziellen Alkohol und Tabakwaren) bestätigt die Kundschaft mit der Bestellung die Einhaltung dieser gesetzlichen Bestimmungen.

Bestellungen in nicht haushaltsüblichen Mengen können ohne Begründung abgelehnt werden.

2 Information

2.1 Produkt und Preis

Abbildungen von Produkten in Werbung, Prospekten, Onlineshop usw. dienen der Illustration und sind unverbindlich.

Alle im Onlineshop publizierten Verkaufspreise stellen Endpreise dar, die sämtliche Steuern (insb. MwSt.), allfällige vorgezogene Recyclinggebühren (vRG), Kosten für Verpackung/en, Lieferkosten und sämtliche weitere allfälligen Abgaben, Gebühren, oder Kosten enthalten. Davon ausgenommen ist ein möglicher Mindermengenzuschlag, welcher von Schneider Umweltservice AG erhoben wird. Zusätzlich zum Endpreis wird ein Mindermengenzuschlag in der Höhe von maximal CHF 9.00 erhoben, sofern bei einer Bestellung die Summe des Warenkorbs weniger als CHF 50.00 beträgt. Ebenfalls davon ausgenommen ist die Lieferung der Container. Schneider Umweltservice AG behält sich das Recht vor, die Preise der angebotenen Produkte und Dienstleistungen jederzeit zu ändern. Massgebend für das Zustandekommen des Kaufvertrags ist der Preis im Onlineshop zum Zeitpunkt der Bestellung.

2.2 Verfügbarkeit und Lieferzeit

Schneider Umweltservice AG legt grossen Wert darauf, Verfügbarkeiten und Lieferzeiten im Onlineshop aktuell und genau anzugeben. Insbesondere aufgrund von Produktions- oder Lieferengpässen kann es jedoch sowohl bei Schneider Umweltservice AG selber wie auch bei Händlern zu Lieferverzögerungen kommen. Alle Angaben zur Verfügbarkeit und Lieferzeit sind deshalb ohne Gewähr und können sich jederzeit ändern.

3 Vertragsabschluss

Die Produkte und Preise im Onlineshop gelten als Angebot. Dieses Angebot steht jedoch immer unter der den Vertrag auflösenden Bedingung einer Lieferunmöglichkeit oder einer fehlerhaften Preisangabe.

Der Kaufvertrag kommt für Produkte oder Dienstleistungen von Schneider Umweltservice AG mit Schneider Umweltservice AG zustande, sobald die Kundschaft im Onlineshop, in einer der Filialen, per Telefon oder E-Mail ihre Bestellung aufgibt (nachfolgend “Kaufvertrag” genannt).

4 Liefertermin

Mit der Rechnung wird der Kundschaft ein provisorischer Liefertermin mitgeteilt oder es wird mit der Kundschaft Kontakt aufgenommen und ein individueller Liefertermin vereinbart.

Kommen Schneider Umweltservice AG bzw. der Händler in Lieferverzug, so steht der Kundschaft (ausser bei Spezialbestellungen) ab dem 30. Kalendertag seitdem ursprünglich angekündigten Liefertermin das Recht zu, vom Vertrag zurück zu treten. In diesem Fall erstattet Schneider Umweltservice AG der Kundschaft bereits im Voraus bezahlte Beträge zurück. Darüberhinausgehende Ansprüche gegenüber Schneider Umweltservice AG oder dem Händler bestehen nicht.

5 Lieferung / Filialabholung

Bei Produkten und Dienstleistungen von Schneider Umweltservice AG stehen der Kundschaft sämtliche Liefer- und Abholoptionen zur Verfügung.

Die Lieferadresse der Kundschaft muss bei den Containern in der Zentralschweiz oder im Kanton Zürich sein. Fanartikel senden wir an Adressen in der Schweiz oder in Liechtenstein. Die Lieferadresse muss per LKW gut erreichbar sein. Ist dies nicht der Fall, trägt die Kundschaft die allfälligen Zusatzkosten.

Nimmt die Kundschaft die bestellten Produkte am vereinbarten oder angezeigten Liefertermin nicht entgegen, kann Schneider Umweltservice AG bzw. der Händler den Vertrag auflösen (stornieren) und der Kundschaft die entstandenen Lieferkosten und allfällige Wertverluste in Rechnung stellen.

Falls die Kundschaft die in eine Filiale (Filialabholung) bestellten Produkte nicht innerhalb von 14 Kalendertagen seit der Abholbereitschaft in der Filiale abholt, kann Schneider Umweltservice AG den Vertrag auflösen (stornieren).

6 Prüfpflicht

Die Kundschaft hat gelieferte oder abgeholte Produkte sofort auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Lieferschäden zu prüfen.

Bei Speditionslieferungen ist ein allfälliger Lieferschaden auf dem Lieferschein zu vermerken.

Lieferschäden, Falsch- und unvollständige Lieferungen sind, auch für alle Produkte und Dienstleistungen eines Händlers, Schneider Umweltservice AG innert 5 Kalendertagen ab dem Zeitpunkt der Abholung respektive der Zustellung zu melden. Der Kundschaft ist bewusst, dass eine solche Meldung über die E-Mail-Adresse willkommen@umweltservice.ch zu erfolgen hat. Ein solches Produkt darf die Kundschaft nicht in Betrieb nehmen. Sie hat es wie erhalten in der Originalverpackung aufzubewahren und den Instruktionen des Kundenberaters zu befolgen. 

7 Gewährleistung

7.1 Grundbestimmungen

Schneider Umweltservice AG bzw. der Händler übernimmt während 2 Jahren nach der Lieferung bzw. Filialabholung die Garantie für Mängelfreiheit und Funktionsfähigkeit des bestellten Produktes. Die Garantiedauer läuft ungeachtet der Erbringung allfälliger Garantieleistungen weiter. Schneider Umweltservice AG bzw. der Händler kann die Garantie wahlweise durch

  • kostenlose Reparatur (ursprüngliche Garantiefrist läuft auf gesamtem Produkten weiter);
  • teilweisen und vollständigen Ersatz durch ein gleichwertiges gebrauchtes/repariertes Produkt. (bei Ersatz im 1. Jahr der Garantie läuft die ursprüngliche Garantiefrist weiter, bei Ersatz im 2. Jahr der Garantie beträgt die Garantiefrist 1 Jahr ab Zeitpunkt des Austausches); 
  • Ersatz durch ein neues Produkt durch Schneider Umweltservice AG (neue Garantiefrist von 2 Jahren ab Ersatz)
  • Gutschrift zum Tagespreis, (maximal den Verkaufspreis im Zeitpunkt der Bestellung); oder
  • Minderung

erbringen.

Verschleissteile wie insbesondere Batterien, Akkus, Netzkabel, Adapter, Leuchtmittel sowie Softwareprobleme sind sowohl von Schneider Umweltservice AG als auch vom Händler von der Garantie ausgenommen. Im Übrigen gelten die Haftungsausschlüsse gemäss Ziffer 8.

Sofern die Herstellergarantie über die Garantie von Schneider Umweltservice AG bzw. vom Händler hinausgeht, räumen Schneider Umweltservice AG bzw. der Händler diese der Kundschaft ebenfalls ein.

Alle weitergehenden und insbesondere die gesetzlichen Bestimmungen zur Gewährleistung werden ausgeschlossen.

7.2 Zusatzbestimmungen für gebrauchte Ware

Es gelten andere Bestimmungen für die bereits vergünstigten Produkte, welche im Onlineshop als „Gebraucht“ gekennzeichnet sind. Sie können leichte optische Mängel haben oder wieder instand gesetzte Produkte sein. Diese optischen Mängel sind von der Garantie ausgeschlossen.

8 Haftung und Haftungsausschluss

Die Haftung richtet sich nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. Allerdings haften Schneider Umweltservice AG bzw. der Händler in keinem Fall für (i) leichte Fahrlässigkeit, (ii) indirekte und mittelbare Schäden und Folgeschäden und entgangenen Gewinn, (iii) nicht realisierte Einsparungen, (iv) Schäden aus Lieferverzug sowie (v) jegliche Handlungen und Unterlassungen der Hilfspersonen von Schneider Umweltservice AG oder der Hilfspersonen eines Händlers, sei dies vertraglich oder ausservertraglich.

Im Übrigen lehnen Schneider Umweltservice AG bzw. der Händler die Haftung bei Vorliegen folgender Fälle ab:

  • unsachgemässe, vertragswidrige oder widerrechtliche Lagerung, Einstellung oder Benutzung der Produkte;
  • Einsatz inkompatibler Ersatz- oder Zubehörteile (z.B. Stromversorgung);
  • unterlassene Wartung und/oder unsachgemässe Abänderung oder Reparatur der Produkte durch die Kundschaft oder einen Dritten;
  • höhere Gewalt, insbesondere Elementar-, Feuchtigkeits-, Sturz- und Schlagschäden usw., welche nicht durch Schneider Umweltservice AG zu vertreten sind, und behördliche Anordnungen.

9 Zahlung

9.1 Zahlungsvarianten

Alle Zahlungsforderungen von Produkten und Dienstleistungen, welche über die Onlineshops von Schneider Umweltservice AG gekauft werden, macht Schneider Umweltservice AG direkt bei der Kundschaft geltend. Der Händler tritt mit Abschluss des Kaufvertrags die gesamte Zahlungsforderung, die im Rahmen des Kaufvertrags zwischen ihm und der Kundschaft entsteht, an Schneider Umweltservice AG ab (Zession). Die Kundschaft nimmt diese Abtretung zur Kenntnis und ist verpflichtet, sämtliche Zahlungen ausschliesslich an Schneider Umweltservice AG zu leisten.

Zahlungen müssen in Schweizer Franken geleistet werden.

Barzahlung ist nur für Produkte von Schneider Umweltservice AG im Falle einer Filialabholung möglich. Bei Produkten und Dienstleistungen eines Händlers ist die Filialabholung und somit auch die Barzahlung ausgeschlossen.

Der Kundschaft stehen die als Zahlungsmittel im Onlineshop unter „Zahlungsoptionen“ angebotenen Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung.

Die aktuellen Zahlungsmittelgebühren, welche gegebenenfalls von Schneider Umweltservice AG erhoben werden, sind unter „Zahlungsoptionen“ ersichtlich und werden im Bestellprozess detailliert ausgewiesen.

Bei Zahlung mit Kreditkarte oder anderen Sofort-Zahlungsmitteln erfolgt die Belastung bei Bestellung.

Bei Vorauskasse erfolgt die Lieferung erst nach Eingang der Zahlung. Die Produkte im Zentrallager von Schneider Umweltservice AG werden bis Ablauf der Zahlungsfrist von mindestens 11 Kalendertagen reserviert. Dies betrifft auch Produkte, welche zuerst extern bestellt, aber über unser Lager verarbeitet und verschickt werden. Bei Produkten, welche per Direktlieferung von einem Händler bzw. von einem externen Distributor an unsere Kundschaft zugestellt werden, erfolgt die externe Bestellung erst nach Zahlungseingang. 

Bei gebührenpflichtigem Kauf auf Rechnung (nur für Produkte und Waren von Schneider Umweltservice AG zulässig) ist die Kundschaft verpflichtet, den Rechnungsbetrag innert 20 Kalendertagen nach Erhalt der Lieferung ohne jeglichen (Skonto-) Abzug zu begleichen. Im Falle einer teilweise erfolgten Rücksendung der gelieferten Produkte kann der Rechnungsbetrag entsprechend reduziert werden.

9.2 Zahlungsverzug

Kommt die Kundschaft ihrer Zahlungsverpflichtungen ganz oder teilweise nicht nach, werden alle offenen Beträge, welche die Kundschaft Schneider Umweltservice AG unter irgendeinem Titel schuldet, sofort (bei Vorauszahlung innert 8 Kalendertagen seit der 1. Mahnung) fällig und Schneider Umweltservice AG kann diese sofort einfordern und weitere Lieferungen von Produkten an die Kundschaft einstellen.

Schneider Umweltservice AG erhebt für die 2. Mahnung eine Umtriebsentschädigung von CHF 5.– und für die 3. Mahnung eine Umtriebsentschädigung von CHF 20.–. Bei erfolglosen Mahnungen können die Rechnungsbeträge an eine mit dem Inkasso beauftragte Firma abgetreten werden. In diesem Fall kann zusätzlich ein effektiver Jahreszins von bis zu 15% auf dem geschuldeten Rechnungsbetrag ab Fälligkeitsdatum in Rechnung gestellt werden. Die mit dem Inkasso beauftragte Firma wird die offenen Beträge in eigenem Namen und auf eigene Rechnung geltend machen und kann zusätzliche Bearbeitungsgebühren erheben.

9.3 Eigentumsvorbehalt

Bestellte Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung an Schneider Umweltservice AG im Eigentum von Schneider Umweltservice AG bzw. dem Händler. Schneider Umweltservice AG bzw. der Händler ist berechtigt, einen entsprechenden Eintrag im Eigentumsvorbehaltsregister vorzunehmen. Vor Eigentumsübergang ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne ausdrückliche Einwilligung von Schneider Umweltservice AG nicht zulässig.

10 Änderung der Bestellung oder Stornierung

Bestellungen verpflichten die Kundschaft zur Abnahme der Produkte und Leistungen. Nachträgliche Änderungen oder Stornierungen von Bestellungen der Kundschaft können Schneider Umweltservice AG bzw. der Händler nach freiem Ermessen akzeptieren und eine Umtriebs-Entschädigung von 20% des stornierten Bestellwerts, mindestens aber CHF 60.–, sowie den allfälligen Wertverlust der stornierten Produkte seit deren Bestellung in Rechnung stellen.

Tritt nach einer Bestellung bzw. dem Vertragsabschluss gemäss Ziffer 3 eine (Teil-) Lieferunmöglichkeit (auflösende Bedingung) ein, wird die Kundschaft umgehend per E-Mail informiert. Falls die Kundschaft bereits bezahlt hat, wird ihr dieser Betrag zurückerstattet. Ist noch keine Zahlung erfolgt, wird die Kundschaft von der Zahlungspflicht befreit. Weitere Ansprüche wegen Lieferverzug oder Ausfall der Lieferung sind ausgeschlossen.

11 Rückgabe von mängelfreier Waren

Eine Rückgabe ist nicht möglich. 

12 Reparatur ausserhalb der Gewährleistung

Die Kosten für eine Reparatur ausserhalb der Gewährleistung gemäss Ziffer 7 gehen zu Lasten des Kunden. Bei Geräten, welche keine feststellbaren Fehler aufweisen oder bei denen der Mangel nicht unter die Gewährleistung gemäss Ziffer 7 fällt, behalten sich Schneider Umweltservice AG bzw. der Händler vor, die Kosten für die Prüfung des geltend gemachten Mangels sowie die Versandkosten der Kundschaft in Rechnung zu stellen.

13 Weitere Bestimmungen

13.1 Nicht zuordenbare Rücksendungen

Rücksendungen, die keiner Kundschaft zugeordnet oder der Kundschaft nicht retourniert werden können, werden sechs Monate von Schneider Umweltservice AG bzw. vom Händler aufbewahrt und dann entsorgt.

13.2 Nicht abgeholte oder nicht zustellbare Garantieware

Wird Ware, die im Zusammenhang mit der Gewährleistungserbringung gemäss Ziffer 7 steht, in den Filialen nicht innert sechs Monaten seit Versendung der Abholaufforderung an die Kundschaft abgeholt oder kann ihr die Ware nicht retourniert werden, so ist Schneider Umweltservice AG berechtigt, über die Ware zu verfügen, insbesondere diese zu entsorgen.

13.3 Datenschutz

Für die Bearbeitung von Personendaten durch Schneider Umweltservice AG gilt die Datenschutzerklärung.

13.4 Teilungültigkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig oder unwirksam sein, so hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und dieser AGB insgesamt.

13.5 Gerichtsstand und anwendbares Recht

Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Schneider Umweltservice AG bzw. einem Händler und der Kundschaft unterstehen materiellem Schweizer Recht. Das Wiener Kaufrecht ist nicht anwendbar.

Es gelten folgende ausschliesslichen Gerichtstände:

Für sämtliche Ansprüche aus Kaufverträgen, in denen Schneider Umweltservice AG Vertragspartei ist:
Für Klagen von Konsumentinnen und Konsumenten gilt ihr Wohnsitz oder Zürich als Gerichtsstand. In allen anderen Fällen ist Zürich ausschliesslicher Gerichtsstand.

Für sämtliche Ansprüche aus Kaufverträgen, in denen ein Händler mit Sitz in der Schweiz Vertragspartei ist:
Für Klagen von Konsumentinnen und Konsumenten gilt ihr Wohnsitz oder der Sitz des Händlers als Gerichtsstand. In allen anderen Fällen ist der Sitz des Händlers ausschliesslicher Gerichtsstand.

Für sämtliche Ansprüche aus Kaufverträgen, in denen ein Händler mit Sitz im Ausland Vertragspartei ist:
Gilt in allen Fällen immer der Wohnsitz/Sitz der Kundschaft als ausschliesslicher Gerichtsstand.

13.6 Urheberrechtlicher Hinweis

Sämtliche Rechte, namentlich Urheberrechte, an diesen AGB liegen bei Schneider Umweltservice AG.

Jegliche Vervielfältigung, Verbreitung oder anderweitige Verwendung ist untersagt und nur mit der ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung von Schneider Umweltservice AG zulässig. Bei einem Verstoss gegen diese Vorgabe behält sich Schneider Umweltservice AG sämtliche rechtlichen Schritte vor.

März 2021